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Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde St. Georgen an der Leys setzt sich gemeinsam mit ihrem Technologiepartner citiesapps für einen höchstmöglichen Grad an Barrierefreiheit für ihre Website stgeorgenleys.at ein. Dabei orientiert man sich an den "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1", sowie den Best-Practice Vorgaben der W3C WAI ARIA Task Force, und ist bestrebt, die Website in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten. Dazu gehört die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website stgeorgenleys.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website stgeorgenleys.at ist in vielen Bereichen bereits konform mit den rechtlichen Anforderungen. Allerdings gibt es Anwendungsfälle bzw. Einbindung von externen Inhalten, die teilweise oder noch nicht vollständig barrierefrei sind.

Hinweis auf nicht-barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

    Das Untermenü wird auf derselben Seite, auf der sie aufgerufen wird, dynamisch angezeigt. Damit bleiben beispielsweise der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. Folgende Probleme sind bekannt: Der Tastaturfokus liegt nach Absenden der Suche nicht auf dem Bereich mit den Menüpunkten. Screenreader-Benutzer erhalten keine Information über den geänderten Inhalt der aufgerufenen Webseite. Die Menüpunkte sind per Tastatur nicht einfach direkt erreichbar. An der Behebung der Probleme wird gearbeitet.

  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

    Einige Inhalte der Website, darunter Veranstaltungen, Beiträge und Artikel, werden von der Städteplattform citiesapps.com übernommen und bereitgestellt. Weiters beinhaltet unsere Website Dokumente und Formulare von anderen Organisationen, die außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde St. Georgen an der Leys stehen. Diese Inhalte werden von Dritten erstellt und verwaltet.

    All diese Inhalte sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, da über den Grad der Barrierefreiheit dieser von Dritten bereitgestellten Inhalte keine Aussage getroffen werden kann.

  • Unverhältnismäßige Belastung

    Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 04.03.2025 erstellt.

Sie gründet sich auf die von der Gemeinde St. Georgen an der Leys durchgeführte Selbstbewertung und die von CITIES vorgenommene Bewertung.

Feedback-, Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten

Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung, um unseren Service weiter zu verbessern. Sie erreichen uns unter:

Gemeinde St. Georgen an der Leys
St. Georgen 1
3282 St. Georgen an der Leys

Kontakt:

Wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde, können Sie bei der NÖ Antidiskriminierungsstelle Beschwerde über die mangelnde Barrierefreiheit erheben.

Nähere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und ein Formular für die Beschwerde finden Sie auf der Webseite des Landes NÖ, im Bereich der NÖ Antidiskriminierungsstelle.

Die NÖ Antidiskriminierungsstelle erreichen Sie unter
E-Mail: post.gbb@noel.gv.at
Telefon: 02742 – 9005 DW 16198


Letzte Änderung der Barrierefreiheitserklärung am 31.01.2025.